Prothese Kosten - wie viel kostet eine Zahnprothese?
Wir bieten eine Ăśbersicht ĂĽber die Kosten unterschiedlicher Zahnprothesen - von der Vollprothese bis hin zur Stegprothese auf Implantaten. AuĂźerdem zeigen wir Sparpotenzial fĂĽr Patienten auf.
Die GOZ-Position 8000 ist Teil des Abschnitts J „Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen“ der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Gegenstand der Leistung ist eine klinische Funktionsanalyse, welche beispielsweise dazu dient, Erkrankungen oder Veränderungen der Funktion des craniomandibulären Systems festzustellen.
In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind 500 Punkte für die Leistung festgesetzt. Wird sie im Einfachsatz abgerechnet, entstehen demnach Kosten in Höhe von 28,12 €. Üblich ist jedoch die Abrechnung mit Steigerungsfaktor 2,3, um damit einen durchschnittlichen Arbeitsaufwand auszudrücken. Die Kosten belaufen sich dann auf 64,68 €.
Ist eine umfangreiche Anamnese notwendig oder liegen akute Schmerzzustände vor, kann dem Zahnarzt ein Mehraufwand bei der Behandlung entstehen. Über Steigerungsfaktoren bis 3,5 dürfen demnach bis zu 98,42 € für die klinische Funktionsanalyse abgerechnet werden.
Mit der Berechnung von GOZ 8000 ist eine Reihe von Leistungen abgegolten. Dies gilt für die prophylaktische, prophetische, parosontologische und okklusale Erhebung von Befunden. Aber auch die funktionsdiagnostische Auswertung von Aufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule sind darin eingeschlossen. Gleiches gilt für klinische Reaktionstests, wie zum Beispiel den Resilienztest.
Für die Gebührenfestsetzung sind drei Faktoren relevant: Der Punktwert von 5,62 Cent, der Steigerungsfaktor und die Punktzahl 500. Je nach dem, welcher Arbeitsaufwand dem Zahnarzt entsteht, können ganz unterschiedliche Gesamtkosten zustandekommen, wie die folgende Tabelle zeigt:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 28,12 € | 64,68 € | 98,42 € |
Im Verlauf einer funktionstherapeutischen Behandlung darf die GebĂĽhrenziffer mehrmals in Rechnung gestellt werden.
Unter dem Begriff „Klinische Funktionsanalyse“ werden verschiedene Methoden zusammengefasst, die dazu dienen, Veränderungen im craniomandibulären System zu diagnostizieren. Dazu zählen die beiden Kiefer, die Zähne, das Zahnbett, die Kaumuskulatur und alle Nerven im Kieferbereich. Innerhalb des Systems kann es zu verschiedenen Erkrankungen kommen, die zusammengefasst als CMD (craniomandibuläre Dysfunktion) bezeichnet werden.
Bei der klinischen Funktionsanalyse untersucht der Zahnarzt die verschiedenen Teile des craniomandibulären Systems. Dazu zählen Muskelverhärtungen, Geräusche bei der Kieferbewegung und die Bewegung des Unterkiefers im Allgemeinen. Ein Reaktionstest wird häufig dazu eingesetzt, um den Zahnschluss zwischen Ober- und Unterkiefer zu überprüfen. Der Provokationstest dient wiederum dazu, muskuläre Fehlbelastungen zu prüfen. Außerdem können Röntgenaufnahmen angefertigt werden, um die Funktion von Gelenken und Knochen zu prüfen. Die Abrechnung von GOZ 8000 schließt außerdem die Dokumentation der Befunde mit ein.
In unterschiedlichen Szenarien kann dem Zahnarzt ein Mehraufwand entstehen, wenn er eine klinische Funktionsanalyse durchführt. In diesem Fall werden Steigerungsfaktoren zwischen 2,4 und 3,5 berechnungsfähig, mit denen der Zahnarzt den zusätzlichen Aufwand honorieren kann. Sie kommen beispielsweise zum Einsatz, wenn Patienten mit akuten Schmerzzuständen untersucht werden müssen, bei denen besondere Vorsicht geboten ist. Gleiches gilt für Patienten mit psychosozialer Blockade oder besonders langer Behandlungsvorgeschichte.
Auch eine schwierige Differentialdiagnostik und ein hoher apparativer Aufwand berechtigen zur Abrechnung von Steigerungsfaktoren. Gleiches gilt für eine umfangreiche Anamnese und für das Vorliegen von muskulären Verspannungen oder Kiefergelenkblockaden. Grundsätzlich wäre auch die Berechnung von Steigerungsfaktoren höher als 3,5 möglich. Diese setzen allerdings eine vorangegangene Vereinbarung zwischen Arzt und Patient voraus.
In aller Regel wird eine Leistung nach GOZ 8000 nicht isoliert abgerechnet. Vielmehr tritt sie in Begleitung von weiteren Gebührenziffern auf. Besonders häufig ist dies bei den folgenden der Fall:
Die Gebührenordnung für Zahnärzte kommt zur Anwendung, wenn eine klinische Funktionsanalyse bei Privatpatienten abgerechnet wird. Handelt es sich um Kassenpatienten, so sind die Bestimmungen aus dem BEMA-Katalog maßgeblich. Dort findet sich keine exakte Entsprechung für die Gebührenziffer.
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