Prothese Kosten - wie viel kostet eine Zahnprothese?
Wir bieten eine Ăśbersicht ĂĽber die Kosten unterschiedlicher Zahnprothesen - von der Vollprothese bis hin zur Stegprothese auf Implantaten. AuĂźerdem zeigen wir Sparpotenzial fĂĽr Patienten auf.
Position GOZ 5180 behandelt ein Abformverfahren, das für die Herstellung von Zahnprothesen zum Einsatz kommt. Die zahnärztliche Leistung findet sich im Abschnitt F Prothetische Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Definition von GOZ 5180 lautet: Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel. Mit der Leistung abgegolten ist die Abdrucknahme des Oberkiefers unter Weichteilbewegungen (Funktionsabformung).
Für eine Abrechnung nach GOZ sind die Kosten für die funktionelle Abformung des Oberkiefers neben der Gebührenziffer 5180 in der Gebührenordnung aufgeführt. Die Kostenberechnung erfolgt mit einem vorgegebenen Punktwert (5,62 Cent), der Punktzahl der Leistung und einem Steigerungsfaktor. Der GOZ-Position 5180 ist die Punktzahl 450 zugeordnet. Mit dem Steigerungsfaktor 1 (einfacher Satz) ergibt sich eine Gebühr von 25,31 Euro. Üblich ist jedoch die Anwendung des Regelhöchstsatzes (Steigerungsfaktor 2,3) für die Berechnung.
Mit der Wahl des Steigerungsfaktors haben zahnärztliche Behandler die Möglichkeit, sich den tatsächlichen Aufwand für die Leistung GOZ 5180 honorieren zu lassen. Die GOZ definiert einen Mindest- und Höchstbetrag für die Kosten. Für Ihre Zahnersatz-Behandlung finden Sie auf unserem Portal 2te-ZahnarztMeinung Kostenvorschläge von Zahnarztpraxen aus Ihrer Umgebung
Erfolgt eine Abdrucknahme des Oberkiefers nach GOZ 5180 ist dies selten die einzige berechnungsfähige Leistung der Behandlungssitzung. Die Herstellung des individuellen Löffels sowie die Kosten für die Abformmaterialien werden zum Beispiel zusätzlich in Rechnung gestellt. Auch kommt es vor, dass gleichzeitig die Abformung des Unterkiefers stattfinden soll. Das zahnärztliche Honorar ergibt sich aus allen Leistungen, die Ihr Zahnarzt am Behandlungstag durchführt.
Hier sind die Gebühren für Ziffer 5180 laut GOZ aufgeführt. Sie sehen Einfachsatz, Regelhöchstsatz sowie den Höchstsatz für die Einzelleistung. Die Kosten ergeben sich aus der Formel: 450 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor.
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 25,31 € | 58,21 € | 88,58 € |
Zahnärzte wählen in der Regel Steigerungsfaktoren, die sich in diesem Rahmen bewegen. Faktoren über 2,3 finden Anwendung, wenn es bei der Abformung zu einem Mehraufwand kommt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie eine Erklärung darüber, was den Mehraufwand verursacht hat. Liegen Umstände vor, die Kosten über dem Höchstsatz rechtfertigen, vereinbart Ihr Zahnarzt vor der Behandlung schriftlich mit Ihnen die Anwendung eines Steigerungsfaktors über 3,5.
Damit für eine Zahnprothese optimaler Halt gewährleistet ist, muss eine genaue Anpassung erfolgen. Im Rahmen der Herstellung von Voll- oder Teilprothesen fertigt Ihr Zahnarzt daher einen Präzisionsabdruck von Ihrem Kiefer an. Unterschieden wird zwischen der anatomischen und der funktionellen Abformung. Eine anatomische Abformung berücksichtigt nur die Form von Zahn-, Schleimhaut- und Kieferstrukturen, während die Funktionsabformung alle Veränderungen bei passiven und aktiven Weichteilbewegungen erfasst.
Abformverfahren können digital oder konventionell erfolgen. Die Abformung nach GOZ 5180 beschreibt eine konventionelle Methode mit einem individuellen Löffel. Dieser wird in einem zahntechnischen Labor angefertigt und dient als Träger für das Abformmaterial. Auch eine bereits vorhandene Prothese lässt sich als individualisierter Abdrucklöffel verwenden.
Zum Einsatz kommt die Position GOZ 5180 bei zahnlosem Kiefer, bei einem reduzierten Restgebiss sowie bei Wiederherstellungsmaßnahmen oder Erweiterungen von Prothesen. Für die Abformung nach GOZ 5180 können funktionsanalytische Leistungen nötig sein, die Ihr Zahnarzt gesondert in Rechnung stellt.
Ein Mehraufwand bei GOZ 5180, der Steigerungsfaktoren ab 2,4 rechtfertigt, ist bedingt durch einen hohen Zeitaufwand, einen überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad oder durch besondere Umstände bei der Durchführung der Leistung. Durch einen erschwerten Zugang zur Mundhöhle aufgrund anatomischer Besonderheiten oder Erkrankungen sowie durch einen starken Speichelfluss oder einen Brechreiz kann sich die Abformung nach GOZ 5180 komplizierter darstellen oder verzögern.
Weiterhin sind abnorme Kieferstellungen, ein hoher Gaumen oder Atrophien Beispiele fĂĽr Besonderheiten, die Anpassungen der Abformungsprozedur erfordern.
Ihre zahnärztliche Behandlung setzt sich aus mehreren Leistungen zusammen. Ihr Heil- und Kostenplan zeigt Ihnen, welche Schritte Ihr Zahnarzt an den verschiedenen Behandlungstagen durchführt. Neben GOZ 5180 kommen je nach Fall und Behandlungsplan folgende GOZ-Positionen zum Einsatz:
Für die Gebührenziffer GOZ 5180 gilt das BEMA-Analog 98b Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer mit der Bewertungszahl 57.
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