Prothese Kosten - wie viel kostet eine Zahnprothese?
Wir bieten eine Übersicht über die Kosten unterschiedlicher Zahnprothesen - von der Vollprothese bis hin zur Stegprothese auf Implantaten. Außerdem zeigen wir Sparpotenzial für Patienten auf.
Die GOZ-Position 4100 stammt aus dem Abschnitt E „Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums“ der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Inhalt der Leistung ist die parodontalchirurgische Therapie an einem Seitenzahn im subgingivalen Bereich, bei der ein offenes Verfahren zum Einsatz kommt.
Relevant für die Gebührenfestsetzung sind bei GOZ 4100 der 5,62 Cent, die Punktzahl 275 und der vom Zahnarzt gewählte Steigerungsfaktor. Im Einfachsatz liegen die Kosten somit bei 15,47, wobei einmal je Parodontium abgerechnet werden kann. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand wählt der Zahnarzt den Steigerungsfaktor 2,3, der die Gebühr auf 35,57 € je behandeltem Zahn erhöht.
Entsteht ein überdurchschnittlich großer Arbeitsaufwand, zum Beispiel bei Furkationsbefall oder bei konkaven Wurzeloberflächen, können höhere Steigerungsfaktoren berechnungsfähig werden. Beim 3,5-fachen Satz liegen die Kosten dementsprechend bei 54,13 € je Zahn.
Die GOZ-Position 4100 wird nicht für die Gesamtheit, sondern einmal je behandeltem Parodontium berechnet. Hierfür ist die Punktzahl 275 festgesetzt. Daneben sind der Punktwert 5,62 Cent und der jeweilige Steigerungsfaktor für die Berechnung relevant.
Die Gebühr je behandeltem Seitenzahn kann demnach mit folgender Formel berechnet werden: 0,0562421 Euro x 275 x Steigerungsfaktor. Die Gebühr bei einfachem, 2,3-fachem und 3,5-fachem Steigerungssatz ist aus folgender Tabelle zu entnehmen.
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 15,47 € | 35,57 € | 54,13 € |
In der Gebührenordnung ist festgehalten, dass GOZ 4100 nicht in derselben Sitzung wie die Positionen GOZ 4050, 4055 und 4060 berechnet werden darf. Hierunter fallen Zahnreinigungsmaßnahmen bzw. Kontrollen nach einer Zahnreinigung. Auch die geschlossene PAR-Therapie bzw. gingivoplastische Maßnahmen nach den GOZ-Nummern 4070, 4075 bzw. 4080 dürfen nicht nebeneinander berechnet werden.
Zusätzlich berechnungsfähig ist der Einsatz zusätzlicher Instrumente, wie zum Beispiel eines OP-Mikroskops und eines Lasers. Handelt es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag des Patienten und es wird kein weiterer Zuschlag gemäß der GOÄ berechnet, so kann außerdem der Zuschlag für ambulantes Operieren nach GOZ 0500 berechnet werden.
Ziel der Lappenoperation nach GOZ 4100 ist es, die schwer zugänglichen Knochentaschen, Wurzeloberflächen und Funktionen zu reinigen und zu glätten. Notwendig wird die Behandlung, wenn Zahnfleischtaschen von mehr als 6 mm Tiefe vorhanden sind und eine geschlossene Parodontitistherapie keine Erfolge nach sich zog. Nächster Schritt ist nach GOZ 4100 ein offenes Verfahren bei einer größtmöglichen Schonung des Gewebes.
Der Zahnarzt löst hierfür das Zahnfleisch unter lokaler Betäubung vom Knochen ab und entfernt darunter die Konkremente. Für die anschließende Glättung der Wurzeln, die mit GOZ 4100 ebenfalls abgegolten ist, kommen Küretten zum Einsatz. Anschließend wird das zuvor abgelöste Zahnfleisch wieder in Position gebracht und dort vernäht.
Unter verschiedenen Bedingungen kann die Lappenoperation an einem Seitenzahn mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Furkationen gereinigt werden müssen oder die Oberflächen der Wurzeln konkav geformt sind.
Auch den Zugang erschwerender Zahnengstand gilt als hinreichende Begründung für die Berechnung von Steigerungsfaktoren. Das gleiche gilt für eine besondere Lappentechnik und eine besonders umfangreiche Osteoplastik, die zur Anwendung kommt.
Eine isolierte Berechnung von GOZ 4100 ist eher selten. Vielmehr wird in Kombination mit weiteren Leistungen abgerechnet. Besonders häufig ist dies mit folgenden Gebührennummern der Fall:
Laut BEMA-Katalog kann die chirurgische Therapie an einem Seitenzahn nach der Nummer P203 analog zu GOZ 4100 abgerechnet werden. Dort ist die Rede von der Systematischen Behandlung von Parodontopathien (Chirurgische Therapie), offenes Vorgehen, je behandeltem mehrwurzeligen Zahn.
Die Leistung findet sich im Abschnitt Systematische Behandlung von Parodontopathien (PAR) und ist mit der Bewertungszahl 34 ausgezeichnet. Üblicherweise führt dies zu einem Honorar in Höhe von 35,70 €, das direkt mit der Krankenkasse des Patienten abgerechnet wird.
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