GOZ 3210

Beseitigung störender Schleimhautbänder

Die Leistungsbeschreibung der GOZ-Position 3210 lautet: Beseitigung störender Schleimhautbänder, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Die Position ist im Abschnitt D Chirurgische Leistungen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) zu finden.

Um die Schleimhautbandentfernung nach GOZ abzurechnen, verwenden Praxen drei Faktoren: den Punktwert ( 5,62 Cent ), die Punktzahl und einen Steigerungsfaktor. Der GOZ 3210 ist die Punktzahl 140 zugeordnet. Der Zahnarzt wählt den Steigerungsfaktor nach Zeitaufwand oder Schwierigkeit. Der Einfachsatz (Faktor 1) für die Schleimhautbandbeseitigung nach Position GOZ 3210 beträgt 7,87 Euro. Gängig ist jedoch die Abrechnung mit mindestens dem Faktor 2,3 (Regelhöchstsatz).

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GOZ 3210 – Honorar für die Schleimhautbandentfernung

Eine chirurgische Leistung wie die Nummer GOZ 3210 wird meist durch weitere Positionen wie vorbereitende oder unterstützende Maßnahmen begleitet. Für jede durchgeführte GOZ-Nummer legt die Praxis einen Gebührenfaktor und eine Gebühr fest. Die Summe liefert das Honorar für die Sitzung zur Beseitigung störender Schleimhautbänder.

Für die Schleimhautbandentfernung nach Ziffer 3210 erhalten Sie die Gebühr mit: 140 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. Die GOZ gibt drei Gebührensätze für Ziffer 3210 vor. Hier sehen Sie die Kosten für die Steigerungsfaktoren 1, 2,3 und 3,5:

 

Faktor

1-facher GOZ-Satz

2,3-facher GOZ-Satz

3,5-facher GOZ-Satz

Kosten

7,87 €

18,11 €

27,56 €

 

Faktoren über dem Regelhöchstsatz müssen begründet werden. Ihr Zahnarzt wählt eine Ursache für den Mehraufwand und dokumentiert diesen neben der durchgeführten Leistung. Für die Überschreitung des GOZ-Gebührenrahmens (Faktoren höher als 3,5) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt nötig.

Beseitigung von Schleimhautbändern – Erläuterungen

Die Beseitigung störender Schleimhautbänder nach Position GOZ 3210 ist zum Beispiel dann indiziert, wenn die Bänder den Halt von Zahnprothesen beeinträchtigen. Auch zu tief ansetzende Bänder oder zu straffe Bänder können zu Beeinträchtigungen wie Zahnfehlstellungen oder zu einer verminderten Zungenbeweglichkeit fĂĽhren, und der Zahnarzt wird empfehlen, sie operieren zu lassen. 

Ein Eingriff nach GOZ 3210 kann im Ober- oder Unterkiefer anfallen. Berechnungsfähig ist die Position pro Kieferhälfte bzw. pro Frontzahnbereich, auch wenn mehrere Bänder in einem Bereich operiert werden. 

Der Zahnarzt durchtrennt die Schleimhautbänder mit einem Skalpell und versorgt die Wundränder. Die Operation lässt sich auch unter Lasereinsatz durchführen. Hierfür fällt ein Zuschlag gemäß GOZ 0120 an. Kommen zusätzlich zu der Schleimhautbandentfernung Plastiken oder knochenverändernde Maßnahmen hinzu, erfolgt für die jeweilige Position ebenfalls eine gesonderte Abrechnung.

Steigerungsfaktoren bei GOZ 3210

GrĂĽnde fĂĽr erhöhte GebĂĽhrensätze bei der Schleimhautbandentfernung sind Schwierigkeiten während des Eingriffs wie eine eingeschränkte Sicht durch ĂĽbermäßige Blutungen, die Anwendung komplizierter Schnitt- oder Nahttechniken oder das Vorhandensein mehrerer Bänder in einem Bereich. 

Vernarbtes oder entzündetes Gewebe sowie sehr breite Bänder können einen höheren Zeitaufwand bedeuten und einen Steigerungsfaktor ab 2,4 bei der Position GOZ 3210 bedingen. Weitere Gründe, die eine Operation verzögern oder die Wundversorgung erschweren können, sind Kreislaufinstabilitäten oder Wundheilungsstörungen bei den Patienten.

GOZ-Positionen neben GOZ 3210

Neben dem Eingriff zur Entfernung störender Schleimhautbänder kommen weitere zahnärztliche Maßnahmen in Ihrer Sitzung vor. Hier sehen Sie mögliche GOZ-Nummern, die in Verbindung mit GOZ 3210 eine Rolle spielen können:

  • GOZ 0080 ff – lokale Betäubung
  • GOZ 3050/3060 – MaĂźnahmen zur Stillung ĂĽbermäßiger Blutungen
  • GOZ 0120 – Zuschlag fĂĽr die Anwendung eines Lasers
  • GOZ 3100 – Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
  • GOZ 4130 – Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut
  • GOZ 4070 – Parodontalchirurgische Therapie
  • GOZ 3240 – Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik

BEMA-Position fĂĽr GOZ 3210

Eine Leistung, die der GOZ-Nummer 3210 entspricht, finden Sie unter der Nummer 57 SMS im BEMA-Katalog: Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkammes im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung.  

Als Bewertungszahl gilt hier die 48.

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