GOZ 3020

Entfernung eines tief frakturierten Zahnes

Die Position GOZ 3020 finden Sie im Abschnitt D Chirurgische Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die vollständige Leistungsbeschreibung lautet: Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes. Die Gebührenziffer 3020 ist je Zahn berechnungsfähig.Die Gebühr für die Zahnentfernung nach GOZ 3020 errechnet sich mit dem Punktwert, der zugeordneten Punktzahl und einem vom Zahnarzt gewählten Steigerungsfaktor.

Der in der GOZ festgelegte Punktwert beträgt 5,62 Cent. Die zugewiesene Punktzahl ist die 270. Mit dem Steigerungsfaktor 1 (einfacher Satz) betragen die Kosten für Position GOZ 3020 15,19 Euro. Bei einem durchschnittlichen Aufwand wird jedoch üblicherweise der Regelsatz mit dem Faktor 2,3 veranschlagt.

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GOZ 3020 – Honorar für die Entfernung frakturierter Zähne

Als chirurgische Leistung geht die GOZ 3020 mit vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen einher. Für jede GOZ-Nummer, die im Rahmen der Zahnentfernung zum Einsatz kommt, legt Ihr Zahnarzt einen Steigerungsfaktor fest und ermittelt eine Gebühr. Die Gesamtheit der Gebühren aller durchgeführten Positionen ergibt das zahnärztliche Honorar für Ihre Behandlungssitzung.

Für die Einzelposition GOZ 3020 erfolgt die Gebührenberechnung nach folgender Formel: 270 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. Die GOZ gibt drei Sätze vor, womit der Kostenrahmen für die Entfernung frakturierter Zähne definiert ist:

 

Faktor

1-facher GOZ-Satz

2,3-facher GOZ-Satz

3,5-facher GOZ-Satz

Kosten

15,19 €

34,93 €

53,15 €

 

Berechnet Ihr Zahnarzt die Gebühr für GOZ 3020 mit Faktoren ab 2,4 ist ein Mehraufwand entstanden. Die Gründe für den zusätzlichen Aufwand sind schriftlich anzugeben. Hat Ihr Zahnarzt vor der Behandlung mit Ihnen eine Vereinbarung darüber getroffen, sind auch Faktoren über 3,5 zulässig.

Bei der Entfernung frakturierter Zähne kann der OP-Zuschlag 0500 zum Einsatz kommen, wenn es sich bei der GOZ 3020 um die am höchsten bewertete zahnärztlich-chirurgische Leistung handelt. Die Gebühr für GOZ 0500 beläuft sich auf 22,50 Euro.

Entfernung frakturierter Zähne – Erläuterungen

Die Position GOZ 3020 findet Anwendung, wenn ein Zahn tief zerstört oder frakturiert ist oder wenn ein Zahn im Rahmen einer Zahnentfernung abbricht. Neben Zangen und Hebeln für das Herauslösen und Extrahieren kommen nicht selten weitere Instrumente zum Einsatz. Die Zerteilung des Zahnes und die Trennung von Zahnwurzeln führt Ihr Zahnarzt zum Beispiel mit einer Fräse durch. Das Entfernen frakturierter Zähne ist mit einem erhöhten Schwierigkeitsgrad verbunden, da aufgrund der stark zerstörten Zahnsubstanz ein besonders behutsames und zeitaufwendiges Vorgehen nötig ist.

Position GOZ 3020 wird bei frakturierten oder durch Karies tief zerstörten Zähnen unabhängig von der Anzahl vorhandener Zahnwurzeln veranschlagt. Ein erhöhter Aufwand bei mehrwurzeligen Zähnen lässt sich durch eine Anpassung des Steigerungsfaktors honorieren. Zum Leistungsinhalt der Nummer 3020 gehört neben der Zahnentfernung die primäre Wundversorgung.

Steigerungsfaktoren bei GOZ 3020

Ein erhöhter Aufwand bei Position GOZ 3020 bedingt Steigerungsfaktoren ab 2,4. Mehrwurzelige Zähne, stark gekrümmte Zahnwurzeln, eine spröde Zahnsubstanz oder Gewebeverwachsungen erschweren den Eingriff. Operiert der Zahnarzt in unmittelbarer Nähe von Gefäßen oder der Kieferhöhle, bedeutet das ebenfalls einen Mehraufwand

Eine übermäßig starke Blutung, Kreislaufprobleme bei den Patienten oder eine umfangreiche Wundversorgung mit einer Naht gehen mit einem zusätzlichen Zeitaufwand einher und verursachen Gebührenerhöhungen bei GOZ 3020.

GOZ-Positionen neben GOZ 3020

Welche GOZ-Nummern neben GOZ 3020 ausgeführt werden, hängt von dem Behandlungsziel ab. Zu Sitzungsbeginn untersucht der Zahnarzt die Mundhöhle und setzt eine Lokalanästhesie. Im Laufe des Eingriffs können weitere zahnärztliche Leistungen nötig werden. Hier sind einige GOZ-Positionen aufgeführt, die häufig gemeinsam mit der Ziffer 3020 auftreten:

  • GOZ 0010 – Eingehende Untersuchung
  • GOZ 0080 ff – Lokalanästhesie
  • GOZ 0110 – Zuschlag fĂĽr die Anwendung eines Operationsmikroskops
  • GOZ 2290 – Entfernung einer EinlagefĂĽllung, einer Krone, eines BrĂĽckenankers
  • GOZ 3050/3060 – MaĂźnahmen zur Stillung ĂĽbermäßiger Blutungen
  • GOZ 3100 – Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
  • GOZ 3200 – Operation einer Zyste durch Zystektomie
  • GOZ 3250 – Tuberplastik
  • GOZ 3090 – Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle
  • GOZ 4138 – Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes
  • GOZ 9090 – Knochengewinnung
  • GOZ 9140 – Intraorale Entnahme von Knochen

BEMA-Position fĂĽr GOZ 3020

Eine vergleichbare Leistung zu GOZ 3020 ist unter der Nummer 45 im BEMA-Verzeichnis zu finden: Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes einschlieĂźlich Wundversorgung. 

Als Bewertungszahl fĂĽr die Leistung ist die 40 angegeben.

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