Prothese Kosten - wie viel kostet eine Zahnprothese?
Wir bieten eine Übersicht über die Kosten unterschiedlicher Zahnprothesen - von der Vollprothese bis hin zur Stegprothese auf Implantaten. Außerdem zeigen wir Sparpotenzial für Patienten auf.
Der BEMA-Begriff 19 (i) bezieht sich auf den Schutz eines beschliffenen Zahnes sowie die Sicherung der Kaufunktion durch provisorische Kronen oder den provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes mittels eines Brückengliedes. Diese zahnärztlichen Maßnahmen sind vorübergehende Lösungen, die häufig im Rahmen von zahnmedizinischen Behandlungen eingesetzt werden, um die Funktionalität des Gebisses zu erhalten, während auf eine dauerhafte Versorgung gewartet wird. Provisorische Kronen und Brückenglieder sind entscheidend, um Schmerzen, Funktionsverlust und ästhetische Beeinträchtigungen zu vermeiden, die aufgrund von Zahnschäden oder -verlusten auftreten können.
Der BEMA-Begriff 19 (i) beschreibt spezifische zahnärztliche Leistungen, die sich auf den vorübergehenden Schutz und die Wiederherstellung der Kaufunktion konzentrieren. Bei einem beschliffenen Zahn, der beispielsweise für eine dauerhafte Krone vorbereitet wurde, ist es wichtig, den Zahn bis zur endgültigen Versorgung zu schützen. Der Einsatz einer provisorischen Krone schützt den Zahn vor äußeren Einflüssen, stabilisiert ihn und ermöglicht eine normale Kaufunktion.
Für Patienten bedeutet dies, dass sie während der Wartezeit auf ihre endgültigen zahnmedizinischen Lösungen nicht auf ein funktionales Gebiss verzichten müssen. Der Zahnarzt sorgt dafür, dass die provisorische Lösung sicher sitzt und den Anforderungen der Kaufunktion gerecht wird.
Im Zusammenhang mit BEMA 19 (i) sind mehrere Fachbegriffe von Bedeutung:
Provisorische Krone: Dies ist eine temporäre Zahnkrone, die auf einem beschliffenen Zahn eingesetzt wird, um ihn zu schützen und die Kaufunktion aufrechtzuerhalten. Sie wird häufig aus Kunststoff oder Metall gefertigt.
Brückenglied: Ein Brückenglied ist ein Teil einer Zahnbrücke, der einen fehlenden Zahn ersetzt. Es wird an den benachbarten Zähnen befestigt und sorgt dafür, dass die Kaufunktion und die Ästhetik des Gebisses erhalten bleiben.
Zahnschleifen: Dies ist der Prozess, bei dem ein Zahn vorbereitet wird, um Platz für eine Krone oder Brücke zu schaffen. Er umfasst das Abtragen von Zahnhartsubstanz.
Kaufunktion: Dies bezieht sich auf die Fähigkeit des Gebisses, Nahrung effektiv zu zerkleinern und zu mahlen. Eine beeinträchtigte Kaufunktion kann zu Verdauungsproblemen und Unbehagen führen.
Für die Inanspruchnahme von BEMA 19 (i) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Patient eine zahnmedizinische Untersuchung durch einen Zahnarzt haben, bei der der Zustand der Zähne und des Zahnfleisches beurteilt wird.
Zahnstatus: Der betroffene Zahn muss geeignet sein, um beschliffen zu werden. Dies bedeutet, dass keine akuten Entzündungen oder schwerwiegenden Schäden am Zahn vorliegen dürfen.
Mundgesundheit: Eine gute Mundhygiene ist Voraussetzung. Der Patient sollte keine schweren Karies oder Parodontalerkrankungen haben, da diese die Haltbarkeit der provisorischen Krone oder des Brückengliedes beeinträchtigen könnten.
Behandlungsplan: Der Zahnarzt muss einen klaren Behandlungsplan erstellen, der die Notwendigkeit der provisorischen Lösung und die geplante endgültige Versorgung dokumentiert.
Der BEMA-Begriff 19 (i) umfasst mehrere Schritte und Maßnahmen:
Voruntersuchung: Zunächst erfolgt eine gründliche Untersuchung des betroffenen Zahnes. Der Zahnarzt bewertet den Zustand und entscheidet, ob eine provisorische Lösung notwendig ist.
Zahnschleifen: Der beschliffene Zahn wird bearbeitet, um Platz für die provisorische Krone zu schaffen. Dabei wird ein Teil der Zahnhartsubstanz abgetragen, um eine passgenaue Versorgung zu ermöglichen.
Abformung: Der Zahnarzt nimmt einen Abdruck des Zahnes und der umgebenden Strukturen, um die provisorische Krone oder das Brückenglied individuell anzufertigen.
Herstellung der provisorischen Lösung: Basierend auf dem Abdruck wird das provisorische Element gefertigt. Dies kann in der Zahnarztpraxis oder in einem zahntechnischen Labor geschehen.
Einsetzen der provisorischen Krone oder des Brückengliedes: Nach der Herstellung wird die provisorische Lösung auf dem beschliffenen Zahn oder den beiden angrenzenden Zähnen befestigt.
Nachsorge: Der Zahnarzt gibt Empfehlungen zur Pflege der provisorischen Versorgung und plant die nächste Untersuchung, um den Fortschritt zu überwachen.
Die Anwendung von BEMA 19 (i) bietet verschiedene Vorteile:
Schutz des Zahnes: Die provisorische Krone schützt den beschliffenen Zahn vor äußeren Einflüssen, wie Bakterien und mechanischen Belastungen, die sonst zu weiteren Schäden führen könnten.
Erhalt der Kaufunktion: Durch den Einsatz eines provisorischen Brückengliedes oder einer Krone bleibt die Kaufunktion erhalten, was für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Patienten wichtig ist.
Ästhetische Aspekte: Provisorische Lösungen sind oft so gestaltet, dass sie ästhetisch ansprechend sind, sodass der Patient nicht unter einem unschönen Zahnbild leiden muss.
Vorbereitung auf dauerhafte Lösungen: Provisorische Kronen und Brückenglieder dienen als Übergangslösungen, die dem Zahnarzt ermöglichen, die endgültige Versorgung optimal zu planen und vorzubereiten.
Schmerzlinderung: Bei Zahnschäden kann eine provisorische Lösung Schmerzen und Beschwerden lindern, indem sie Druck von den betroffenen Zähnen nimmt.
BEMA 19 (i) ist für Patienten geeignet, die einen beschliffenen Zahn haben, der auf eine Krone vorbereitet wurde, oder für Patienten, die einen Zahn verloren haben und ein Brückenglied benötigen. Diese Maßnahmen sind insbesondere notwendig für:
GOZ 2260 beschreibt die Anfertigung eines Provisoriums im direkten Verfahren ohne Abformung, welches je Zahn oder Implantat durchgeführt wird, sowie die damit verbundene Entfernung. Diese Leistung ist entscheidend für die kurzfristige Wiederherstellung der Kaufunktion und den Schutz des Zahns, bis eine definitive Versorgung erfolgen kann. Für diese Leistung werden 100 GOZ Punkte angesetzt, was bei Anwendung des GOZ-Faktors von 2,3 zu einem Betrag von 12,94 € führt.
Im Vergleich dazu regelt die BEMA-Nummer 19 den Schutz eines beschliffenen Zahnes sowie die Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder den provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied. Diese Leistung ist ebenfalls wichtig, um die Funktionalität und Ästhetik während der Übergangszeit zu gewährleisten. Hierfür werden 19 BEMA Punkte vergeben, was zu einem Betrag von 16,76 € führt. Der Gleichstandsfaktor für diese Leistung beträgt 2,98.
Der finanzielle Vergleich der beiden Leistungen zeigt ein Defizit von -3,82 € in der GOZ-Abrechnung im Vergleich zur BEMA-Abrechnung. Dies bedeutet, dass die BEMA-Leistung in finanzieller Hinsicht höher bewertet wird als die GOZ-Leistung.
Die Unterschiede in den Punktwerten und Beträgen verdeutlichen die unterschiedlichen Bewertungsansätze in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Für Zahnarztpraxen sind solche Unterschiede nicht nur für die Abrechnung von Bedeutung, sondern auch für die wirtschaftliche Planung der angebotenen Leistungen. Die Wahl zwischen GOZ und BEMA kann sowohl klinische als auch betriebswirtschaftliche Überlegungen in die Praxisgestaltung einbeziehen.
GOZ 2260 beschreibt die Anfertigung eines Provisoriums im direkten Verfahren ohne Abformung, das je Zahn oder Implantat durchgeführt wird, sowie die damit verbundene Entfernung. Diese Leistung ist entscheidend für den kurzfristigen Schutz des Zahns und die Wiederherstellung der Kaufunktion, bis eine definitive Versorgung erfolgen kann. Für diese Leistung werden 100 GOZ Punkte angesetzt, was bei Anwendung des GOZ-Faktors von 2,3 zu einem Betrag von 12,94 € führt.
Im Vergleich dazu behandelt die BEMA-Nummer 19 den Schutz eines beschliffenen Zahnes sowie die Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder den provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied. Diese Leistung spielt eine wichtige Rolle, um die Funktionalität und Ästhetik während der Übergangszeit zu gewährleisten. Hierfür werden 19 BEMA Punkte vergeben, was zu einem Betrag von 16,76 € führt. Der Gleichstandsfaktor für diese Leistung beträgt 2,98.
Der finanzielle Vergleich der beiden Leistungen zeigt ein Defizit von -3,82 € in der GOZ-Abrechnung im Vergleich zur BEMA-Abrechnung. Dies bedeutet, dass die BEMA-Leistung in finanzieller Hinsicht höher bewertet wird als die GOZ-Leistung.
Die Unterschiede in den Punktwerten und Beträgen verdeutlichen die unterschiedlichen Bewertungsansätze, die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) Anwendung finden. Diese Unterschiede sind für Zahnarztpraxen nicht nur für die Abrechnung relevant, sondern auch für die wirtschaftliche Planung der angebotenen Leistungen. Die Wahl zwischen GOZ und BEMA kann sowohl klinische als auch betriebswirtschaftliche Überlegungen in die Praxisgestaltung mit einbeziehen.
Der BEMA-Begriff 19 (i) spielt eine entscheidende Rolle in der zahnmedizinischen Versorgung. Provisorische Kronen und Brückenglieder bieten einen wichtigen Schutz für Zahngesundheit und Kaufunktion, während auf dauerhafte Lösungen gewartet wird. Diese Maßnahmen sind sowohl für die Erhaltung der Mundgesundheit als auch für die ästhetische Erscheinung von Bedeutung.
Eine Zweite Zahnarztmeinung kann hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die beste Vorgehensweise gewählt wird. Greifen Sie auf unsere Auktionsplattform zurück, die Patienten unterstützen, die geeigneten Behandlungen zu finden und möglicherweise Kosten zu sparen.
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