BEMA 174b

Mundgesundheitsaufkläung,bei Versicherten die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten

Der BEMA-Punkt 174b beschreibt die Mundgesundheitsaufklärung, die gesetzlich Versicherten mit Pflegegrad nach § 15 SGB XI oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII zustehen. Diese Leistung soll dazu beitragen, die Mundgesundheit dieser vulnerablen Personengruppen zu fördern und zu erhalten.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 174b Mundgesundheitsaufklärung?

Der BEMA-Punkt 174b Mundgesundheitsaufklärung umfasst die zahnärztliche Aufklärung und Beratung von Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.

Der Pflegegrad nach § 15 SGB XI wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt und beschreibt den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen, die der Pflegebedürftige erhält.

Die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII zielt darauf ab, Menschen mit körperlicher Einschränkung dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Sie umfasst verschiedene Hilfsangebote wie z.B. die Unterstützung beim Wohnen, bei der Beschäftigung oder bei der medizinischen Rehabilitation.

Welche Voraussetzungen gibt es fĂĽr BEMA 174b und was umfasst der Begriff?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mundgesundheitsaufklärung nach BEMA 174b ist, dass der Versicherte entweder einen Pflegegrad nach § 15 SGB XI hat oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhält. Die Leistung kann vom Zahnarzt oder einer zahnmedizinischen Fachkraft erbracht werden.

Der BEMA-Punkt 174b umfasst folgende Leistungen:

  • Zahnärztliche Untersuchung des Zahn-, Mund- und Kieferstatus
  • Aufklärung und Beratung zur Mundgesundheit
  • Motivierende GesprächsfĂĽhrung zur Verbesserung der Mundhygiene
  • Anleitung zur selbstständigen Mundhygiene, z.B. durch Demonstration von Zahnputztechniken
  • Erstellen eines individuellen Mundhygienekonzepts
  • Dokumentation der Aufklärung und Beratung


Alle diese Leistungen werden vom Zahnarzt oder einer qualifizierten zahnmedizinischen Fachkraft erbracht. Dabei wird besonders auf die spezifischen Bedürfnisse und Einschränkungen der Zielgruppe eingegangen, um eine bestmögliche Mundgesundheit zu erreichen.

Welche Vorteile bringt BEMA 174b Mundgesundheitsaufklärung?

Die regelmäßige Mundgesundheitsaufklärung nach BEMA 174b bietet für Pflegebedürftige und Menschen mit körperlicher Einschränkung, die Eingliederungshilfe erhalten, mehrere wichtige Vorteile:

Erhalt und Förderung der Mundgesundheit: Durch die professionelle Beratung und Anleitung zur Mundhygiene können Karies, Zahnfleischentzündungen und andere Munderkrankungen vermieden oder frühzeitig erkannt und behandelt werden. Dies trägt maßgeblich zum Erhalt der Lebensqualität bei.

Unterstützung bei der Mundpflege: Viele Pflegebedürftige und Menschen mit körperlicher Einschränkung haben Schwierigkeiten bei der täglichen Zahnpflege. Die Aufklärung und Schulung durch den Zahnarzt hilft ihnen, die Mundpflege selbstständig oder mit Unterstützung durchzuführen.

Reduzierung von Folgekosten: Durch die frühzeitige Prävention und Behandlung von Munderkrankungen können langfristig hohe Folgekosten für aufwendige zahnmedizinische Behandlungen vermieden werden.

Verbesserung des Wohlbefindens: Eine gute Mundgesundheit trägt nicht nur zur körperlichen Gesundheit bei, sondern hat auch positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die soziale Teilhabe der Betroffenen.

Zudem fördert die aufsuchende Betreuung durch den Zahnarzt den regelmäßigen Kontakt zur zahnmedizinischen Versorgung. Gerade für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder kognitiven Fähigkeiten kann dies den Zugang zur Zahnpflege erheblich erleichtern.

Insgesamt bietet die BEMA 174b Mundgesundheitsaufklärung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheitsversorgung von vulnerablen Personengruppen. Sie stellt eine sinnvolle Ergänzung zur allgemeinen zahnmedizinischen Versorgung dar.

Für wen ist BEMA 174b Mundgesundheitsaufklärung geeignet und notwendig?

Die Mundgesundheitsaufklärung nach BEMA 174b richtet sich an gesetzlich Versicherte, die entweder einen Pflegegrad nach § 15 SGB XI haben oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten. Diese Personengruppen sind in besonderem Maße auf die Unterstützung und Beratung durch den Zahnarzt angewiesen, um ihre Mundgesundheit zu erhalten und zu verbessern.

Oft haben Pflegebedürftige und Menschen mit körperlicher Einschränkung aufgrund ihrer Einschränkungen Schwierigkeiten bei der täglichen Mundhygiene. Hinzu kommen häufig eingeschränkte Mobilität und kognitive Fähigkeiten, die den Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung erschweren. Die Mundgesundheitsaufklärung nach BEMA 174b soll genau hier ansetzen und diesen vulnerablen Gruppen die notwendige zahnmedizinische Betreuung zukommen lassen.

Insbesondere profitieren davon Personen, die in Pflegeheimen oder betreuten Wohneinrichtungen leben. Hier können die Zahnärzte im Rahmen der Mundgesundheitsaufklärung direkt vor Ort die Mundhygiene und -gesundheit der Bewohner fördern. Auch Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung, die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII erhalten, können von dieser spezialisierten Betreuung profitieren.

Ziel der BEMA 174b Aufklärungsleistung ist es, Zahnerkrankungen vorzubeugen, den Erhalt der natürlichen Zähne zu unterstützen und die Lebensqualität der Versicherten zu verbessern. Durch die aufsuchende Betreuung und gezielte Anleitung sollen die Betroffenen befähigt werden, ihre Mundgesundheit bestmöglich selbstständig zu managen.

Fazit: 174b Mundgesundheitsaufkläung,bei Versicherten die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten

Die regelmäßige Mundgesundheitsaufklärung nach BEMA 174b ist ein wichtiger Baustein, um die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit körperlicher Einschränkung, die Eingliederungshilfe bekommen, zu erhalten und stetig zu verbessern. Durch die professionelle Beratung und Anleitung zur Mundhygiene können Folgekosten für aufwendige Zahnbehandlungen vermieden und die Lebensqualität der Betroffenen deutlich gesteigert werden.

 

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