Prothese Kosten - wie viel kostet eine Zahnprothese?
Wir bieten eine Übersicht über die Kosten unterschiedlicher Zahnprothesen - von der Vollprothese bis hin zur Stegprothese auf Implantaten. Außerdem zeigen wir Sparpotenzial für Patienten auf.
Der Erhalt der Mundgesundheit ist für alle Menschen wichtig, insbesondere aber für jene, die auf Pflege oder Eingliederungshilfe angewiesen sind. Der BEMA-Punkt 174a regelt die Erstellung eines Mundgesundheitsstatus und eines individuellen Mundgesundheitsplans für diese besonders schutzbedürftigen Personengruppen. Dieser Artikel erläutert detailliert, was es mit diesem Punkt auf sich hat und welche Vorteile er für Betroffene bringt.
Der BEMA-Begriff 174a, auch "Mundgesundheitsstatus” und “individueller Mundgesundheitsplan" genannt, ist ein Punkt im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Er regelt, dass Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, Anspruch auf die Erstellung eines ausführlichen Mundgesundheitsstatus und eines individuellen Mundgesundheitsplans haben.
Damit Versicherte Anspruch auf die Leistungen nach BEMA 174a haben, müssen sie entweder einem Pflegegrad nach SGB XI zugeordnet sein oder Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten. Das bedeutet, dass sie auf Pflege oder Eingliederungshilfe angewiesen sind und somit besonders schutzbedürftig sind.
Der Mundgesundheitsstatus umfasst eine gründliche zahnärztliche Untersuchung, bei der der Zahnstatus, mögliche Erkrankungen des Zahnfleisches oder der Mundschleimhaut sowie der allgemeine Zustand der Mundgesundheit erfasst werden. Anhand dieser Ergebnisse erstellt der Zahnarzt dann einen individuellen Mundgesundheitsplan.
Dieser Mundgesundheitsplan beinhaltet Empfehlungen zur Verbesserung oder Erhaltung der Mundgesundheit. Dazu können zum Beispiel Hinweise zur richtigen Zahnpflege, zur Ernährung oder zur Vermeidung von Risikofaktoren wie Rauchen gehören. Außerdem werden mögliche Behandlungsmaßnahmen aufgeführt, die für den Patienten sinnvoll sein könnten.
Der Mundgesundheitsplan wird dem Patienten, seinem gesetzlichen Vertreter oder der Pflegekraft ausgehändigt. So haben alle Beteiligten einen Überblick über den aktuellen Zustand der Mundgesundheit und die empfohlenen Maßnahmen zu deren Verbesserung.
Der große Vorteil von BEMA 174a ist, dass Pflegebedürftige und Menschen mit körperlicher Einschränkung, die besonders auf eine gute Mundgesundheit angewiesen sind, eine umfassende zahnärztliche Begutachtung und Beratung erhalten. Oft vernachlässigen diese Personengruppen ihre Mundhygiene, da sie körperlich oder geistig dazu nicht in der Lage sind. Der Mundgesundheitsstatus und der individuelle Mundgesundheitsplan helfen, diese Lücke zu schließen.
Durch die Erstellung des Mundgesundheitsstatus werden Erkrankungen oder Probleme frühzeitig erkannt. So können rechtzeitig geeignete Behandlungsmaßnahmen eingeleitet werden, bevor sich die Situation weiter verschlechtert. Der Mundgesundheitsplan bietet zudem konkrete Handlungsempfehlungen, die von Pflegekräften oder Angehörigen umgesetzt werden können. Dies trägt maßgeblich zur Verbesserung und zum Erhalt der Mundgesundheit bei.
Ein weiterer wichtiger Vorteil von BEMA 174a ist die bessere Kooperation zwischen Zahnärzten und Pflegekräften. Durch den regelmäßigen Austausch über den Mundgesundheitsstatus und den individuellen Behandlungsplan können Pflegekräfte besser auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen und die Empfehlungen des Zahnarztes umsetzen. Dies führt zu einer ganzheitlichen und effektiven Mundhygiene-Versorgung.
Darüber hinaus können durch die Einführung von BEMA 174a die Kosten für die Behandlung von Munderkrankungen langfristig reduziert werden. Schlechte Mundgesundheit kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen, die mit hohen Kosten verbunden sind. Durch die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Mundproblemen können solche Folgeerkrankungen vermieden werden.
Nicht zuletzt trägt BEMA 174a auch zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen bei. Eine gute Mundgesundheit ist nicht nur für das Essen und Sprechen wichtig, sondern auch für das allgemeine Wohlbefinden. Wenn Schmerzen, Entzündungen oder andere Probleme im Mundbereich vermieden werden können, wirkt sich das positiv auf die Stimmung und Aktivität der Patienten aus.
BEMA 174a richtet sich an zwei Personengruppen: Zum einen an Versicherte, die einem Pflegegrad nach SGB XI zugeordnet sind. Das sind Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder körperlicher Einschränkung auf Pflege angewiesen sind. Zum anderen an Versicherte, die Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten. Dies betrifft Menschen mit körperlicher Einschränkung, die Unterstützung bei der gesellschaftlichen Teilhabe benötigen.
Beide Gruppen haben einen besonderen Bedarf an einer umfassenden zahnmedizinischen Betreuung, da sie oft nicht selbstständig für ihre Mundgesundheit sorgen können. Der BEMA-Punkt 174a soll sicherstellen, dass ihre Mundgesundheit regelmäßig überprüft und ein individueller Plan zu deren Verbesserung erstellt wird.
Zusätzlich sind die BEMA 174a Leistungen auch für Menschen sinnvoll, die zwar keinen Pflegegrad haben, aber aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder chronischen Erkrankung Schwierigkeiten bei der Mundhygiene haben. Auch diese Personen können von der umfassenden zahnärztlichen Begutachtung und den Handlungsempfehlungen zur Verbesserung ihrer Mundgesundheit profitieren. Somit trägt BEMA 174a dazu bei, die Mundgesundheit einer breiten Zielgruppe von Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu fördern und zu erhalten.
Der BEMA-Punkt 174a ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit körperlicher Einschränkung. Er ermöglicht ihnen eine umfassende zahnärztliche Begutachtung und die Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans. So können Erkrankungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Verbesserung der Mundgesundheit eingeleitet werden.
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