BEMA 171b

Zuschlag fĂŒr Besuche nach Nrn. 151, 152 fĂŒr das Aufsuchen je weiteren Versicherten, der einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet ist oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhĂ€lt,in derselben hĂ€uslichen Gemeinschaft oder Einrichtung

Der ZahnĂ€rztevertrag nach dem Bewertungsmaßstab fĂŒr zahnĂ€rztliche Leistungen (BEMA) regelt die VergĂŒtung von ZahnĂ€rzten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Eine der Leistungen, die im BEMA Teil 1 unter Konservative/Chirurgische Leistungen (Kons./Chir.) aufgefĂŒhrt ist, ist der Zuschlag fĂŒr Besuche nach bestimmten Nummern des BEMA, wenn weitere Versicherte mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe in derselben hĂ€uslichen Gemeinschaft oder Einrichtung aufgesucht werden. Diese Leistung wird unter BEMA-Nr. 171b abgerechnet.

Was bedeutet der BEMA-Begriff 171b?

BEMA-Nr. 171b beschreibt einen Zuschlag, der ZahnĂ€rzten gewĂ€hrt wird, wenn sie im Rahmen eines Besuches nach BEMA-Nr. 151 oder 152 weitere Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, in derselben hĂ€uslichen Gemeinschaft oder Einrichtung aufsuchen. Pflegegrade werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder dem Versorgungsamt festgestellt und beschreiben den Grad der PflegebedĂŒrftigkeit einer Person. Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII wird Menschen mit körperlichen EinschrĂ€nkungen gewĂ€hrt, um ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Der Zuschlag nach BEMA-Nr. 171b soll den erhöhten Zeitaufwand und die organisatorischen Herausforderungen bei Behandlungen von Patientengruppen in hĂ€uslicher Umgebung oder Einrichtungen abgelten.

Welche Voraussetzungen gibt es fĂŒr BEMA 171b? Was umfasst der Begriff?

Um den Zuschlag nach BEMA-Nr. 171b abrechnen zu können, muss zunĂ€chst eine Leistung nach BEMA-Nr. 151 oder 152 erbracht werden. BEMA-Nr. 151 beschreibt einen Zahnarztbesuch in der Praxis, bei dem eine Untersuchung, Beratung und Dokumentation erfolgt. BEMA-Nr. 152 hingegen erfasst einen Zahnarztbesuch, bei dem zusĂ€tzlich zu den Leistungen nach Nr. 151 eine zahnĂ€rztliche Behandlung durchgefĂŒhrt wird.

Im Anschluss an diese Basisleistung kann der Zahnarzt den Zuschlag nach BEMA-Nr. 171b abrechnen, wenn er im Rahmen des Besuchs zusÀtzlich weitere Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, in derselben hÀuslichen Gemeinschaft oder Einrichtung aufsucht. Voraussetzung ist, dass diese Versicherten tatsÀchlich aufgesucht und versorgt wurden. Der Zuschlag kann pro zusÀtzlich aufgesuchtem Versicherten abgerechnet werden.

Um den Pflegegrad oder die Eingliederungshilfe zu ĂŒberprĂŒfen, kann der Zahnarzt sich vom Patienten oder der betreuenden Einrichtung entsprechende Nachweise vorlegen lassen. Wichtig ist, dass diese Informationen auch in der Dokumentation des Zahnarztbesuchs festgehalten werden.

Der Zeitaufwand fĂŒr die zusĂ€tzlichen Versicherten kann je nach KomplexitĂ€t der Behandlung stark variieren. Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe haben oft eine eingeschrĂ€nkte MobilitĂ€t oder Kognition, was den Behandlungsablauf erschweren und mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Zudem mĂŒssen organisatorische Aspekte wie die Koordination mit Angehörigen oder Betreuern berĂŒcksichtigt werden. All diese Mehraufwendungen sollen durch den Zuschlag nach BEMA-Nr. 171b angemessen vergĂŒtet werden.

Welche Vorteile bringt BEMA-Nr. 171b?

Der Zuschlag nach BEMA-Nr. 171b bietet fĂŒr ZahnĂ€rzte den Vorteil, dass der erhöhte Zeitaufwand und die organisatorischen Herausforderungen bei der Behandlung von vulnerablen Patientengruppen in hĂ€uslicher Umgebung oder Einrichtungen finanziell abgegolten werden. Dies ermöglicht es ZahnĂ€rzten, diese Patienten trotz des höheren Aufwands zu versorgen und ihnen eine qualitativ hochwertige Zahnmedizin zukommen zu lassen.

FĂŒr die Patienten selbst bringt BEMA-Nr. 171b den Vorteil, dass sie die benötigte zahnmedizinische Versorgung in ihrer vertrauten hĂ€uslichen Umgebung oder Einrichtung erhalten können, ohne mobil sein zu mĂŒssen. Dies erhöht den Behandlungskomfort und die Compliance, was wiederum die Chance auf eine erfolgreiche Behandlung steigert. Außerdem wird durch die mobile Versorgung die oftmals schwierige Anreise zu einer Zahnarztpraxis vermieden, was insbesondere fĂŒr Ă€ltere oder eingeschrĂ€nkte Patienten eine große Erleichterung darstellt.

Insgesamt trĂ€gt BEMA-Nr. 171b dazu bei, die zahnmedizinische Versorgung von PflegebedĂŒrftigen und Menschen mit körperlichen EinschrĂ€nkungen zu verbessern und deren LebensqualitĂ€t zu erhöhen. Durch die finanzielle Abgeltung des erhöhten Aufwands wird ZahnĂ€rzten die Behandlung dieser Patientengruppen erleichtert, was sich positiv auf deren Versorgung auswirkt.

FĂŒr wen ist BEMA-Nr. 171b geeignet bzw. notwendig?

BEMA-Nr. 171b ist vor allem fĂŒr ZahnĂ€rzte relevant, die Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe in deren hĂ€uslicher Umgebung oder in Einrichtungen behandeln. Durch den Zuschlag können die erhöhten Aufwendungen bei der Versorgung der Patientengruppen mit körperlichen EinschrĂ€nkungen angemessen berĂŒcksichtigt werden.

FĂŒr Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe kann die Inanspruchnahme von BEMA-Nr. 171b von Vorteil sein, da sie so eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung in vertrauter Umgebung erhalten können, ohne mobil sein zu mĂŒssen.

Fazit: 171b Zuschlag fĂŒr Besuche nach Nrn. 151, 152 fĂŒr das Aufsuchen je weiteren Versicherten, der einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet ist oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhĂ€lt,in derselben hĂ€uslichen Gemeinschaft oder Einrichtung

Der Zuschlag nach BEMA-Nr. 171b ist eine wichtige Leistung, um die zahnmedizinische Versorgung von PflegebedĂŒrftigen und Menschen mit körperlichen EinschrĂ€nkungen in ihrer hĂ€uslichen Umgebung oder in Einrichtungen zu verbessern. Er ermöglicht es ZahnĂ€rzten, den erhöhten Zeitaufwand und organisatorischen Mehraufwand bei der Behandlung dieser Patientengruppen angemessen vergĂŒtet zu bekommen, und schafft so die Voraussetzungen fĂŒr eine qualitativ hochwertige Versorgung.
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