Prothese Kosten - wie viel kostet eine Zahnprothese?
Wir bieten eine Übersicht über die Kosten unterschiedlicher Zahnprothesen - von der Vollprothese bis hin zur Stegprothese auf Implantaten. Außerdem zeigen wir Sparpotenzial für Patienten auf.
Der BEMA, kurz für "Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen", ist ein wichtiges Instrument im deutschen Gesundheitssystem. Er regelt die Vergütung zahnärztlicher Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Der Posten 161e des BEMA befasst sich speziell mit Zuschlägen für Besuche, die an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in den Abend- oder Morgenstunden durchgeführt werden.
Der BEMA-Begriff 161e umfasst Zuschläge für Besuche, die an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführt werden. Diese Zuschläge gelten zusätzlich zu den regulären Vergütungen für Besuche nach den BEMA-Nummern 151 und 154.
Der Grund für diese Sondervergütung ist, dass Besuche zu Zeiten außerhalb der normalen Öffnungszeiten einen erhöhten Aufwand für den Zahnarzt bedeuten. Zum einen muss das Praxispersonal extra für diese Termine eingesetzt werden, zum anderen fallen zusätzliche Kosten für Strom, Heizung etc. an. Der Zuschlag soll den Zahnärzten diese Mehrbelastung ausgleichen.
Um den Zuschlag nach BEMA 161e in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der konkrete Abrechnungsvorgang ist wie folgt:
Dokumentation durch den Zahnarzt:
Der Zahnarzt dokumentiert den Wochenendbesuch des Patienten.
Er erfasst die erbrachten zahnärztlichen Leistungen entsprechend dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), beispielsweise unter Verwendung der Positionen BEMA 151 oder 154.
Kennzeichnung des Eintrags:
Der Zahnarzt kennzeichnet den Eintrag zusätzlich mit dem Zusatz "161e".
Dieser Zusatz weist darauf hin, dass es sich um einen Wochenendbesuch handelt, für den ein Zuschlag gemäß § 161e des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) abgerechnet werden kann.
Abrechnung gegenüber der Krankenkasse:
Der Zahnarzt reicht die Abrechnung mit dem entsprechend gekennzeichneten Eintrag an die zuständige Krankenkasse ein.
Die Krankenkasse erstattet dann den zusätzlichen Zuschlag gemäß § 161e SGB V.
Dieser Abrechnungsvorgang ermöglicht es dem Zahnarzt, die besonderen Umstände eines Wochenendbesuchs bei der Abrechnung gegenüber der Krankenkasse zu berücksichtigen und den entsprechenden Zuschlag zu erhalten.
Der BEMA-Posten 161e bringt für Patienten den Vorteil, dass sie auch an Wochenenden und in den Abend-/Morgenstunden zahnärztliche Versorgung in Anspruch nehmen können. Viele Patienten sind aufgrund beruflicher oder familiärer Verpflichtungen tagsüber an Werktagen nicht in der Lage, einen Zahnarzttermin wahrzunehmen. Der Zuschlag nach 161e ermöglicht es Zahnärzten, zusätzliche Behandlungstermine außerhalb der regulären Öffnungszeiten anzubieten.
Für Zahnärzte bringt der Zuschlag einen finanziellen Ausgleich für den erhöhten Aufwand dieser Wochenendtermine. So können sie die Mehrkosten für Personal, Energie etc. zumindest teilweise kompensieren. Ohne den Zuschlag wären viele Zahnärzte nicht bereit, solche Termine anzubieten.
Insgesamt trägt der BEMA-Posten 161e also dazu bei, die zahnmedizinische Versorgung auch für Patienten mit besonderen zeitlichen Bedürfnissen sicherzustellen. Er ist ein wichtiger Baustein im System der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der BEMA-Posten 161e ist in erster Linie für Patienten relevant, die aus beruflichen oder familiären Gründen keine Möglichkeit haben, tagsüber an Werktagen einen Zahnarzttermin wahrzunehmen. Dazu zählen beispielsweise:
Der BEMA-Posten 161e stellt einen wichtigen Baustein in der Vergütung zahnärztlicher Leistungen dar. Er ermöglicht es Patienten, auch an Wochenenden und in den Abend-/Morgenstunden eine professionelle zahnmedizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig bietet er Zahnärzten einen finanziellen Ausgleich für den Mehraufwand, der mit solchen Terminen verbunden ist.
Insgesamt tragen die Zuschläge nach 161e dazu bei, die Versorgungssicherheit im Gesundheitssystem zu erhöhen und die spezifischen Bedürfnisse bestimmter Patientengruppen zu berücksichtigen. Eine win-win-Situation für alle Beteiligten.
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