Prothese Kosten - wie viel kostet eine Zahnprothese?
Wir bieten eine Übersicht über die Kosten unterschiedlicher Zahnprothesen - von der Vollprothese bis hin zur Stegprothese auf Implantaten. Außerdem zeigen wir Sparpotenzial für Patienten auf.
„ Der Begriff eine "2te-ZahnarztMeinung einholen" beschreibt den Prozess, bei dem der Patient die Preise für zahnärztliche Leistungen wie Zahnersatz oder Implantatbehandlungen miteinander vergleicht, um seine eigene Zuzahlung zu reduzieren. “
Der Prozess besteht aus zwei Schritten:
Die Kombination der beiden Schritte nennt man das Einholen einer 2ten-ZahnarztMeinung. Dabei sind beide Schritte gleich wichtig. Im ersten Schritt finden Sie durch den Preisvergleich heraus, ob Sie ein gutes Angebot haben, oder Sie Ihren Eigenanteil noch reduzieren können. Im zweiten Schritt lernen Sie den ausgewählten Auktionszahnarzt kennen und werden untersucht. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie die Behandlung bei diesem Auktionszahnarzt durchführen lassen möchten oder nicht.
Wichtig ist, dass Sie beim Einholen einer 2ten-ZahnarztMeinung keinerlei Verpflichtungen eingehen. Sie sind und bleiben völlig frei in Ihrer Entscheidung. Manchmal wird die "2te-ZahnarztMeinung" auch "Zweite ZahnarztMeinung" oder "2 ZahnarztMeinung" geschrieben. Das sind aber nur unterschiedliche Schreibweisen. Gemeint ist das gleiche.
Was ist der Unterschied zwischen der "2ten-ZahnarztMeinung" und dem "Zweitmeinungsmodell" der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? (Auch KZV oder KZBV genannt).
Der Unterschied schlägt sich im wahrsten Sinne des Wortes im Preis nieder. Denn, als die 2te-ZahnarztMeinung im Jahre 2005 startete, wollten die öffentlichen Körperschaften der Zahnärzteschaft ein Gegenangebot schaffen, um nicht alternativlos dazustehen. Doch deren Zweitmeinungsmodell bezieht sich rein auf den gewählten Behandlungsvorschlag. Dort wird vor allem Patienten geholfen, die unsicher sind, ob die vorgeschlagene Behandlungsmethode Sinn macht. Beim Zweitmeinungsmodell der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bekommen die Patienten keinen Hinweis darauf, ob der Preis für die geplante Behandlung marktkonform oder gar überzogen ist. Hinweise auf Sparmöglichkeiten gibts in keinem Fall.
Ist ja auch klar, denn die Kassenzahnärztlichen Vereinigungungen werden von den Zahnärzten selbst finanziert und die werden einen Teufel tun und dem Patienten sagen, ob er sparen kann.
Maßgeblich wurde der Begriff durch das gleichnamige Internetportal www.2te-ZahnarztMeinung.de geprägt. Bei der Gründung des Preisvergleichsportals für zahnärztliche Leistungen lehnte sich der Gründer an die englische Bezeichnung "Second Opinion" an. Da es sich um zahnärztliche Behandlungen handelt, fügte er im Geiste noch "Dentist" hinzu und so entstand "Second Dentist Opinion", was übersetzt "2te-ZahnarztMeinnung" heißt.
Hieraus entstand dann im Jahre 2005 die Webseite www.2te-ZahnarztMeinung.de. Die 2te-ZahnarztMeinung ist somit der Erfinder des Preisvergleichs für zahnmedizinische Leistungen im Internet.
Auf dem Onlineportal 2te-Zahnarztmeinung können sie für Ihre Zahnbehandlung nach anderen Angeboten suchen.
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